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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06 (https://dejure.org/2006,24022)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.04.2006 - 2 M 82/06 (https://dejure.org/2006,24022)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. April 2006 - 2 M 82/06 (https://dejure.org/2006,24022)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 146 Abs. 4; AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1
    Erledigung der Hauptsache, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Ausländerbehörde, Rechtsschutzbedürfnis, Untertauchen, Abschiebungstermin, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, Schwangerschaft, Visumsverfahren, Wirkungen der Abschiebung, Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen", Abschiebung bei bevorstehender Geburt des Kindes eines Ausländers

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen", Abschiebung bei bevorstehender Geburt des Kindes eines Ausländers

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat auch in jüngeren Entscheidungen (vgl. Beschl. v. 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, DVBl 2006, 247) die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG stets daran geknüpft, dass eine (verantwortungsvoll) gelebte Eltern-Kind-Gemeinschaft vorhanden ist, die durch Betreuungsbeiträge der Eltern sowie eine geistige und emotionale Auseinandersetzung geprägt ist.
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 169.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Ausländer "untergetaucht" ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.08.1996 - 9 C 169.95 -, NVwZ 1997, 1136; OVG NW.
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Ob - in Ansehung des im Verfassungsrecht verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - eine andere Beurteilung dann geboten ist, wenn eine Geburt nahe bevorsteht und (daher) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass der Ausländer durch eine Abschiebung über einen nicht unbedeutenden Zeitraum hinweg daran gehindert sein wird, sein (künftiges) Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG wahrzunehmen und die von ihm (ernsthaft) beabsichtigte Lebensgemeinschaft mit seinem Kind herzustellen (in diesem Sinne: SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2006 - 3 BS 274/05 - Juris; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II-§ 60a RdNr. 97, m. w. Nachw.), bedarf hier ebenso wenig einer Erörterung wie die Frage, ob im Fall einer Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) der Grundrechtsschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bzw. des Art. 6 Abs. 4 GG eingreift.
  • BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Einer - möglichen - Abschiebung kann der Ausländer wirksam begegnen, indem er dem Gericht gegenüber seinen Aufenthalt angibt; daraufhin ist das Verwaltungsgericht gezwungen, über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Sache zu entscheiden und zuvor erforderlichenfalls den Aufenthalt des Ausländers bis zu einer solchen Sachentscheidung vorläufig zu sichern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 - DVBl 1996, 611).
  • OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Beschl. v. 30.07.2003 - 17 B 1070/03 -, Juris, m. w. Nachw; BayVGH, Beschl. v. 19.11.2001 - 10 ZE 01.2757 -, BayVBl 2002, 532; ThürOVG, Beschl. v. 03.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 17 B 1070/03

    Verfahrensrecht, ladungsfähige Anschrift, Rechtsweggarantie, Untertauchen,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Beschl. v. 30.07.2003 - 17 B 1070/03 -, Juris, m. w. Nachw; BayVGH, Beschl. v. 19.11.2001 - 10 ZE 01.2757 -, BayVBl 2002, 532; ThürOVG, Beschl. v. 03.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 2 M 547/03

    Keine Unzulässigkeit des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz bei "Untertauchen"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 04.12.2003 - 2 M 547/03 - Juris) muss jedoch hinzukommen, dass der Ausländer trotz Aufforderung des Gerichts seinen wahren Aufenthaltsort (ladungsfähige Anschrift) nicht offenbart.
  • VGH Bayern, 19.11.2001 - 10 ZE 01.2757
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06
    Beschl. v. 30.07.2003 - 17 B 1070/03 -, Juris, m. w. Nachw; BayVGH, Beschl. v. 19.11.2001 - 10 ZE 01.2757 -, BayVBl 2002, 532; ThürOVG, Beschl. v. 03.07.1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19).
  • VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06

    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung,

    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 2 M 84/08

    Aussetzung der Abschiebung bei Risikoschwangerschaft der deutschen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris; Beschl. v. 11.04.2002 - 2 M 121/02 -) bestehen die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich erst ab der Geburt des Kindes mit der Folge, dass die Schwangerschaft einer deutschen Staatsangehörigen die Ausländerbehörde nicht daran hindert, den ausländischen (werdenden) Vater des ungeborenen Kindes abzuschieben.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris; Beschl. v. 11.04.2002 - 2 M 121/02 -), bestehen zwar die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich erst ab der Geburt des Kindes mit der Folge, dass die Schwangerschaft einer deutschen Staatsangehörigen die Ausländerbehörde nicht daran hindert, den ausländischen nichtehelichen (werdenden) Vater des ungeborenen Kindes abzuschieben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 86/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Nachholung des Visumverfahrens

    Der Umstand, dass noch kein Abschiebetermin feststeht, führt nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse entfällt; denn muss der Ausländer nach den dem Gericht bekannten Tatsachen befürchten, dass gegen ihn Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden, so kann ihm nicht zugemutet werden, ganz konkret abzuwarten, bis Abschiebungsmaßnahmen tatsächlich erkennbar werden, und dies dann dem Gericht gegenüber glaubhaft zu machen (Beschluss des Senats vom 3. April 2006 - 2 M 82/06 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14

    Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft

    Der Umstand, dass noch kein neuer Abschiebetermin feststeht, führt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris RdNr. 9 m.w.N.) nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse entfällt; denn muss der Ausländer nach den dem Gericht bekannten Tatsachen befürchten, dass gegen ihn Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden, so kann ihm nicht zugemutet werden, ganz konkret abzuwarten, bis Abschiebungsmaßnahmen tatsächlich erkennbar werden, und dies dann dem Gericht gegenüber glaubhaft zu machen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2015 - 2 M 54/15

    Feststellung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, juris, RdNr. 8, m.w.N.; Beschl. v. 20.01.2009 - 2 M 288/08 -, juris, RdNr. 3, m.w.N.) führt allein das "Untertauchen" des Ausländers grundsätzlich nicht dazu, dass ihm das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes fehlt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 2 M 153/07

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Zielstaatabweichung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 04.12.2003 - 2 M 547/03 - Juris; Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06) muss jedoch hinzukommen, dass der Ausländer trotz Aufforderung des Gerichts seinen wahren Aufenthaltsort (ladungsfähige Anschrift) nicht offenbart.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2009 - 2 M 288/08

    Vorläufige Aussetzung der Abschiebung eines Ausländers, der aus tatsächlichen

    Zwar führt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 04.12.2003 - 2 M 547/03 -, Juris; Beschl. v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, Juris; Beschl v. 30.06.2006 - 2 M 153/07 -, Juris) allein das "Untertauchen" des Ausländers grundsätzlich nicht dazu, dass ihm das Rechtsschutzinteresse für den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Aussetzung der Abschiebung fehlt.
  • VG München, 21.12.2018 - M 19 S 18.52174

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien

    Die Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG bestehen grundsätzlich erst ab der Geburt des Kindes (OVG SA, B. v. 3.4.2006 - 2 M 82/06 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2016 - 2 M 41/16

    Anordnungsgrund bei einem Aussetzungantrag gegen Abschiebung

    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach einem Ausländer, der nach den dem Gericht bekannten Tatsachen befürchten muss, dass gegen ihn Abschiebungsmaßnahmen eingeleitet werden, nicht zugemutet werden kann, ganz konkret abzuwarten, bis Abschiebungsmaßnahmen tatsächlich erkennbar werden, und dies dann dem Gericht gegenüber glaubhaft zu machen (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.04.2006 - 2 M 82/06 -, juris RdNr. 9; Beschl. v. 10.12.2014 - 2 M 127/14 -, juris RdNr. 12).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 8 L 2542/08

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Besondere Umstände des Einzelfalls können auch dann gegeben sein, wenn die Geburt des Kindes nahe bevorsteht oder wenn eine Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft) vorliegt (vgl. OVG Magdeburg 03.04.2006 - 2 M 82/06 - Leitsatz in juris).
  • VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien

  • VG München, 10.09.2012 - M 12 E 12.3570

    Einstweiliger Rechtsschutz; Duldung; Verlängerung der

  • VG Berlin, 09.12.2011 - 35 L 378.11

    Aus den Vorwirkungen von Art 6 Abs. 1 GG abgeleiteter Duldungsanspruch

  • VG Freiburg, 31.10.2007 - 1 K 2102/07

    Abschiebungsschutz für nigerianischen Vater bei Schwangerschaft

  • VG München, 07.05.2015 - M 7 S7 15.50295

    Abschiebung im Rahmen des Dublin-Verfahrens - Kein inlandsbezogenes

  • VG Magdeburg, 12.03.2009 - 3 B 77/09

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

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